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Demonstration in der Innenstadt
Versammlungen
Hier erhalten Sie Hinweise zum Anzeigeverfahren öffentlicher Versammlungen oder Demonstrationen.
LR Olpe / Thorsten Scheen

 

 


Versammlungsbehörden sind in Nordrhein-Westfalen die Kreispolizeibehörden.

Die Kreispolizeibehörde Olpe ist zuständige Genehmigungsbehörde im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes und des daraus resultierenden Versammlungsgesetzes für öffentliche Versammlungen, die auf dem Gebiet des Kreises Olpe stattfinden. 

Artikel 8 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland regelt die grundsätzliche Versammlungsfreiheit, die durch das Versammlungsgesetz näher erläutert, komplettiert bzw. beschränkt wird.

Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge müssen grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor Veröffentlichung (z. B. via Presse/Internet) angezeigt werden.

Die Direktion GE sowie das Sachgebiet ZA 1/2.1 der Kreispolizeibehörde Olpe bearbeiten Versammlungsanzeigen und fertigen die sogenannten Anzeigebestätigungen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Direktion GE

PHK Thorsten Kleine

Kortemickestraße 2
57462 Olpe
Telefon: 02761 9269-5010
Telefax: 02761 9269-2090
E-Mail: Thorsten.Kleine [at] polizei.nrw.de

Direktion Zentrale Aufgaben ZA 1/2.1

KBe Nicole Dahl

Kortemickestraße 2
57462 Olpe
Telefon: 02761 9269-3112
Telefax: 02761 9269-3190
E-Mail: za1.olpe [at] polizei.nrw.de (za1[dot]olpe[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Außerhalb der normalen Bürodienstzeiten oder an Wochenenden wenden Sie sich bitte direkt an die Leitstelle der Polizei Olpe unter Telefon 02761 9269-2550, Fax 02761 9269-2590 oder per E-Mail leitstelle.olpe [at] polizei.nrw.de (leitstelle[dot]olpe[at]polizei[dot]nrw[dot]de).

Die Polizei berät Sie als Versammlungsanzeiger/-in zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten werden Sie durch die Polizei zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, in welchem gemeinsam Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.

Je nach Art und Umfang Ihrer Versammlung müssen Sie mit Auflagen rechnen, wie zum Beispiel der Bereitstellung von Ordnungspersonal, welche die Ordnung und Sicherheit innerhalb der Versammlung gewährleisten. Die Versammlung kann auch verboten oder aufgelöst werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.

Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie auf unseren Landesseiten.

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