Gleich zwei Mal haben am Dienstag (28. Mai) Polizeibeamte Fahrzeugführer auf E-Scootern angehalten und kontrolliert. Dabei ergaben sich bei beiden Fahrenden Anhaltspunkte, dass diese die Elektrokleinstfahrzeuge führten und dabei unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.
Zunächst hielten die Beamten eine 28-Jährige auf der Günsestraße an. Sie war ihnen aufgefallen, da sie mit dem E-Scooter mit einem nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der Kontrolle erhielten die Polizisten Hinweise darauf, dass die Frau unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Drogenvortest erhärtete den Verdacht. Die Beamten brachten die 28-Jährige anschließend zur Polizeiwache, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt und schrieben eine entsprechende Anzeige.
Eine weitere Kontrolle führten die Beamten bei einem 35-jährigen E-Scooter-Fahrer gegen 20 Uhr auf der Maria-Theresia-Straße durch. Einsatzanlass war, dass der Mann auf dem Gehweg fuhr. Auch hier ergaben sich während der Verkehrskontrolle Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv. Sie untersagten daraufhin auch diesem Fahrer die Weiterfahrt, brachten ihn zur Blutprobenentnahme in die Polizeiwache und schrieben eine entsprechende Anzeige.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut daraufhin, dass auch für das Fahren mit einem E-Scooter und anderen Elektrokleinstfahrzeugen bestimmte Regeln gelten. Weitere Informationen gibt es hier: https://polizei.nrw/e-scooter.