Organisierte Kriminalität (OK) verursacht in Deutschland jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Schießereien unter Rockern, Drogengeschäfte von Angehörigen der italienischen Mafia oder von kriminellen Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Familienclans sowie Rauschgifthandel, Waffenschmuggel und Wirtschafts- oder Eigentumskriminalität – OK ist nicht auf einen Deliktsbereich beschränkt. Dabei gibt es immer eine Gemeinsamkeit: Im Zentrum steht eine Gruppierung, die kriminell agiert, auf Profit ausgelegt ist und sich gegenüber der Außenwelt abschottet. Wenn es Auseinandersetzungen innerhalb der Organisation gibt, werden sie häufig untereinander geregelt – ohne die Polizei einzuschalten.
Im Dezernat 11 sind die Ermittlungskommissionen für den Bereich Organisierte Kriminalität angegliedert.
Die Ermittlungen in diesen Parallelgesellschaften gestalten sich überwiegend als schwierig. Oft liegen Anhaltspunkte vor, dass überregionale, länderübergreifende oder internationale Tatzusammenhänge bestehen. Dann übernimmt das LKA NRW in den hauseigenen Ermittlungskommission die Verfahrensführung.
Neben den Ermittlungen, befasst sich das Dezernat 12 mit Grundsatzfragen, Koordination und Auswertung im Bereich der Wirtschaftskriminalität.
Wirtschaftskriminalität ist ein komplexer Deliktsbereich, er umfasst unterschiedliche Formen des Betruges und der Untreue über Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, illegale Preisabsprachen, Wirtschaftsspionage und Urheberrechtsverletzungen. Gemeinsam ist diesen Delikten, dass ihre Begehung in engem Zusammenhang mit der Wirtschaft steht. Eine Besonderheit sind die außergewöhnlich hohen Schäden bei relativ geringen Fallzahlen. Wirtschaftskriminalität ist kein quantitatives, sondern ein qualitatives Problem: Wenige Beschuldigte schädigen viele Opfer und verursachen – im Vergleich zur „klassischen“ Vermögenskriminalität – relativ hohe Schäden.
Die Kriminalisten des Dezernates 12 verfügen über spezielle Fachkenntnisse, um komplexe Betrügereien und Insolvenzverschleppungen erkennen und nachweisen zu können.
Das Dezernat 13 umfasst gemeinsame Finanzermittlungsgruppen zwischen der Polizei und dem Zoll sowie verfahrensintegrierte Finanzermittlungen. Des Weiteren fungiert das Dezernat 13 als zentrale Informations- und Koordinierungsstelle für Finanzermittlungen und Gewinnabschöpfung des Landes NRW und beinhaltet eine Recherchestelle.
Die gemeinsamen Ermittlungsgruppen prüfen Geldwäscheverdachtsmeldungen und führen die ersten Ermittlungen in Geldwäscheverfahren, um so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Spur zu kommen.
Vermögenswerte, die Straftäter unrechtmäßig erlangt haben, müssen „gewaschen“, das heißt in den legalen Finanzkreislauf eingebracht werden, damit die Täter es weiter nutzen können. Diese illegalen Einnahmen aufzuspüren und den Tätern wegzunehmen ist Aufgabe des Dezernates für Finanzermittlungen. Mit den gesicherten Vermögenswerten können später Opfer entschädigt oder staatliche Ansprüche gesichert werden. Jedes Jahr werden den Straftätern Vermögenswerte im Millionenbereich entzogen und die Tendenz ist weiter steigend.
Insbesondere die dynamische Entwicklung im Bereich der Entstehung und Nutzung von Krypto Werten verändert das weltweite Finanzwesen und damit auch die Anforderungen an die Finanzermittlungen tiefgreifend. Diese werden durch die digitalen Finanzermittler des Dezernates 13 bearbeitet. Dazu gehören die Sicherung und Verwahrung von Kryptowerten in eigenen Verfahren, die Unterstützung und Beratung der Polizeidienststellen im Land sowie die Bearbeitung und Steuerung der Ermittlungsersuchen mit Bezug zu Kryptowerten. Weitere Aufgaben sind die Marktschau und Analyse neuer Ermittlungsmöglichkeiten in diesem Phänomenbereich.
Im Dezernat 14 findet sowohl die operative als auch die strategische Auswertung und Analyse von Organisierter Kriminalität im Land NRW statt. Hier sind die Auswerteprojekte 124 (Rockerkriminalität) und Delta (Clankriminalität) angesiedelt. Des Weiteren werden die polizeilichen Dienststellen des Landes mit Hilfe von technischen Informationssystemen unterstützt (UG Case).
Der Analyse der zahlreichen und wichtigen Informationen im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität kommt eine erfolgskritische Bedeutung zu. Mit der zentralen Analysestelle gewährleistet das Landeskriminalamt den Austausch zwischen den OK-Dienststellen innerhalb NRWs, mit den anderen Ländern sowie mit dem Bund und mit internationalen Partnern.
Ermittlungen, Grundsatzfragen und die Koordination sowie Auswertung im Bereich der Korruption und der Umweltkriminalität – das sind die Aufgabenfelder des Dezernates 15.
Korruption beginnt meist schleichend. Sobald jemand seine dienstliche Funktion missbraucht, um persönliche Vorteile zu erlangen, liegt Korruption vor. Das Dezernat 15 des LKA NRW ermittelt, wenn Anhaltspunkte für überregionale, länderübergreifende oder internationale Tatzusammenhänge erkennbar sind.
Bei Straftaten wie Bestechung oder Vorteilsannahme gibt es keine direkten Opfer. Die Polizei ist daher insbesondere auf Hinweise angewiesen. Korruptionsgelder werden nahezu immer über die Preisgestaltung eines Auftrags refinanziert. Geschädigt werden in solchen Fällen meistens Behörden oder öffentliche Betriebe, die zu viel für öffentliche Aufträge bezahlen oder minderwertige Leistungen erhalten. Opfer ist am Ende die Allgemeinheit, also jeder Steuerzahler.
Strafbar ist zudem die Korruption im geschäftlichen Verkehr oder im Gesundheitswesen. Opfern dieser Form der Korruption sind Verbraucher, die überteuerte Preise oder Patienten, die zu teure Anwendungen oder Medikamente bezahlen.
Umweltkriminalität belastet die Allgemeinheit ebenfalls in erheblichem Maße. Sie bedroht die natürlichen Lebensgrundlagen und wirtschaftlichen Ressourcen. Die ökologischen und wirtschaftlichen Schäden müssen oft von nachfolgenden Generationen reguliert werden. Die Delikte werden selten isoliert begangen, sondern stehen oft im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten und Betrugshandlungen, zum Beispiel wenn für die legale Entsorgung von Abfall bezahlt wird, dieser dann aber illegal umweltschädigend entsorgt wird. Zur Umweltkriminalität gehören außerdem Artenschutzdelikte sowie Tierschutz- und Verbraucherschutzdelikte.
Zur Verfolgung der Taten sind Spezialisten erforderlich, die sich mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen auskennen. Nur durch eine abgestimmte und gemeinsame Vorgehensweise der beteiligten Behörden und Akteure kann Umweltkriminalität erfolgreich bekämpft werden. Vor diesem Hintergrund hat die Landeregierung NRW zum einen die Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im LKA NRW sowie zum anderen die Schwerpunkstaatsanwaltschaft für Umweltdelikte in NRW eingerichtet. Ziel ist eine gemeinsame, optimierte Verfolgung von Umweltstraftaten.
Das Dezernat 16 analysiert und wertet die Finanzströme der organisierten Kriminalität und des Terrorismus in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung sowie der Staatsanwaltschaft des Landes NRW aus. Dabei folgen die Expertinnen und Experten der Spur des Geldes („Follow the money“), um die Hinterleute von Organisierter Kriminalität und Terrorismus zu identifizieren und illegales Vermögen zu konfiszieren.
Finanzexperten von Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten innerhalb einer speziell für diese Zwecke gegründeten Task Force eng zusammen. Sie analysieren und bekämpfen gemeinsam Kriminalitätsformen, bei denen die Straftäter besondere Unternehmens- und Finanzstrukturen – national wie international - zur Begehung ihrer Straftaten nutzen. Sie spüren Fälle auf, in denen Kriminelle illegal erlangte Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückführen, in dem sie zum Beispiel hochpreisige Immobilien kaufen. Ziel ist es, die Vermögenswerte, die aus Straften erlangt wurden, einzuziehen.