"Dennoch stellen unsere Polizistinnen und Polizisten bei unterschiedlichsten Kontrollen und Einsätzen immer wieder fest, dass verbotene Messer oder andere nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände mitgeführt werden. Diese stellen an sich keine Gefahr dar. Nur der Mensch macht aus dem Messer eine Waffe, die sowohl den Bürgern als auch den Einsatzkräften lebensgefährlich werden kann“, erklärt der Behördenleiter.
Aufgrund zunehmender Messergewalt hat der Innenminister NRW, Herbert Reul, ein landesweites Bekämpfungskonzept initiiert. Die Kreispolizeibehörde Warendorf setzt aufgrund der geringen Messergewalttaten ohne personellen, örtlichen oder zeitlichen Schwerpunkt auf Prävention. Nach der landesweiten Auswertung Messergewalt sind viele Tatverdächtige jung und männlich. 45 Prozent von ihnen haben einen ausländischen Pass und sind gemessen am Bevölkerungsanteil überproportional an Messergewalttaten beteiligt. Deshalb werden die Kooperationspartner wie Ausländeramt, Sozialamt, Kreisjugendamt, Schulamt, Jobcenter, Gesundheitsamt, Kreishandwerkerschaft sowie die Kommunen eingebunden, um junge Menschen, insbesondere Männer, über die Gefahren und möglichen Folgen der Messergewalt zu informieren. Plakate werden an öffentlichen Stellen sichtbar aufgehängt, Handzettel ausgelegt und Flyer im begleitenden Gespräch durch die örtlichen Bezirksdienstbeamten (Anmerkung: kann um den Klammerpassus ergänzt werden, nimmt aber damit die Flüchtlinge sehr ins Visier z. B. in kommunalen Flüchtlingsunterkünften) übergeben.
Dort, wo es angebracht und geeignet ist, wird die Kreispolizeibehörde Warendorf gemeinsam mit der jeweiligen Kommune im Rahmen der Ordnungspartnerschaft ein Messerverbot bei öffentlichen Großveranstaltungen prüfen. Setzt die Stadt oder Gemeinde das Verbot um, werden die polizeilichen Einsatzkräfte die damit verbundenen Kontrollen unterstützen. Bereits Anfang Oktober wurde diese ordnungsbehördliche Maßnahme erfolgreich während der Ahlener Herbstkirmes umgesetzt.
Eine Auswertung des Landeskriminalamtes NRW unter dem Stichwort „Gewalt im öffentlichen Raum – Straftaten mit dem Tatmittel Messer“ für den Kreis Warendorf ergaben 35 Fälle im Jahr 2021, 38 Fälle im Jahr 2022 und 55 Fälle im Jahr 2023 sowie zwischen Januar und September 2024 34 Fälle. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Messer aktiv körperlich gegen Personen eingesetzt wurde. Vielfach führten Personen das Messer mit oder nutzten es als Drohmittel. Gemessen an dem Anteil der sogenannten Rohheitsdelikte, die 2021 bis 2023 kreisweit erfasst wurden, liegt der Anteil der Messertaten bei durchschnittlich zwei Prozent. Trotz kleiner Fallzahlen sollte grundsätzlich jeder verinnerlichen: Besser ohne Messer unterwegs sein.
Erklärung: Zu den Rohheitsdelikten zählen die Straftaten Raub, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und Nachstellung sowie anverwandte Delikte.
Weitere Informationen gibt es hier: https://polizei.nrw/messergewalt