Der Beschwerdebericht ist Teil des qualifizierten Beschwerdemanagements der Polizei Nordrhein-Westfalen. Er erfasst nicht nur die jährliche Anzahl der eingegangenen Beschwerden im Zusammenhang mit der polizeilichen Tätigkeit, sondern analysiert auch die Entwicklung des Beschwerdeaufkommens und deren Erledigung. Anhand der Kategorisierung der Beschwerden kann nachvollzogen werden, in welchen Tätigkeitsbereichen seitens der Bürgerinnen und Bürger Verbesserungspotentiale benannt werden. Dabei wird jede begründete Beschwerde als konstruktive Kritik gewertet und trägt zum Erhalt eines hohen Qualitätsstandards polizeilicher Aufgabenerfüllung bei.
Neben der Aufteilung nach der Beschwerdeart (Fachaufsichtsbeschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde) wird auch erfasst, ob der Begründung gefolgt und auf welche Art und Weise der Beschwerdesachverhalt erledigt werden konnte. Als gesonderter Aspekt wird ausgewertet, in wie vielen Beschwerdefällen Anhaltspunkte für disziplinar-/strafrechtliches Verhalten festgestellt und wie oft in dieser Konsequenz Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden.
In der weiteren Auswertung erfasst der Beschwerdebericht die Häufigkeit des konkreten Beschwerdeanlasses nach zwei Kategorien. Lag der Beschwerde eine polizeiliche Maßnahme zugrunde, so wird unterschieden zwischen:
- Rechtmäßigkeit,
- Zweckmäßigkeit,
- Verhältnismäßigkeit,
- Vorwurf der Untätigkeit.
Richtete sich die Beschwerde gegen das Auftreten von Polizeibeschäftigten, wird nach den folgenden Anlässen unterschieden:
- Kommunikation,
- Verhalten,
- äußeres Erscheinungsbild,
- außerdienstliches Verhalten.
Letztlich erfolgt die Erfassung, wie häufig seitens der Bürgerinnen und Bürger Lob und Dank an die Polizeibehörden verschriftlicht wurde. Neben dieser statistischen Aufarbeitung des Berichtjahres wird auch ein Vergleich mit den Vorjahren vorgenommen. Somit kann auch die Entwicklung der Beschwerden in den einzelnen Kategorien nachvollzogen werden. Der Bericht stellt insofern ein Kerninstrument des Qualitätsmanagements dar.