Fingerabdrücke
Seit mehr als 100 Jahren dienen daktyloskopische Spuren – Finger- und Handflächenabdrücke – der Identifizierung von Personen. Sie sind inzwischen auch gerichtlich anerkannt. Unsere Daktyloskopen liefern tatrelevante Personenhinweise und tragen oft entscheidend zu Tatklärungen bei. Mit Hilfe des Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems (AFIS) können Spuren international recherchiert und schnell den Verursachenden zugeordnet werden. Gemeinsam finden und sichern die Mitarbeitenden des Dezernates 56 die Spuren im Labor - mit modernsten Methoden und Geräten – und recherchieren über AFIS jährlich tausende Spuren aus ganz NRW.
Sprecher, Handschriften, Gesichtserkennung
Biometrische Merkmale sind individuell und einmalig, also vergleich- und identifizierbar. Hier setzen Sprecher- und Gesichtserkennung sowie der Handschriftenvergleich an – mit höchstem Beweiswert. Analytisches Sehen und Hören ist neben aktuellen technischen Messmethoden und -geräten entscheidend. Tonaufnahmen werden professionell aufbereitet und dem Stimmvergleich zugeführt, Schriftstücke genauestens unter die Lupe genommen - denn schon kleinste individuelle Merkmale in Sprache und Schrift reichen unseren geschulten Sachverständigen zur Bewertung und gutachterlichen Feststellung aus. Um Details geht es auch bei der Gesichtserkennung. Unsere geschulten Expertinnen/Experten gleichen bei Straftaten gefertigte Lichtbilder mit Tatverdächtigen oder dem Bestand einer bundesweiten Datenbank ab und identifizieren anhand der anatomischen Merkmale der Gesichter Delinquenten – gerichtlich anerkannt.