In Ahlen und auch anderswo gibt es Fahrbahnverengungen. Diese dienen der Geschwindigkeitsreduzierung und somit auch der Verkehrssicherheit.
Ein älterer Herr übersah diese beiden rot/weißen Leitplatten auf Standmasten. Er überfuhr sie mit einem Kleinwagen. Abgeknickt blieben die beiden Warnplatten auf der Fahrbahnverengung liegen. Der ältere Mann fuhr weiter und stellte seinen Wagen in der Nähe auf einem Parkplatz ab.
Auf seiner Fahrt kam ihm ein Streifenwagen entgegen. Die beiden Mitarbeiter der Polizei bemerkten den Unfallschaden am Fahrzeug. Auf ihrem Weg fiel ihnen auch der Schaden an der Fahrbahnverengung und die dort liegenden Fahrzeugteile auf.
Sie wendeten und entdeckten den beschädigten Wagen auf einem Parkplatz. Zu Fuß kam der ältere Herr an der Unfallstelle auf sie zu.
Sein Auto sei kaputt und er wolle jetzt, da er bemerkt habe, dass sein Auto nicht mehr fahrbereit sei, zu Fuß zu einer Werkstatt laufen. Den Unfall habe er bemerkt, habe jedoch sein Handy nicht dabei. Aber die Polizei sei ja da.
Das ist nicht der richtige Weg einen Unfall zu melden.
Es war hier der Zufall, der zur Aufklärung beigetragen hat. Die beiden Einsatzkräfte waren zur richtigen Zeit am richtigen Ort, um den Verkehrsunfall zu bemerken und die Schadensregulierung zu sichern.
Besser für den Mann wäre es gewesen, wenn er am Unfallort verblieben wäre und die Polizei verständigt hätte. Durch sein Verhalten und sein Entfernen von der Unfallstelle hat er eine Verkehrsunfallflucht begangen. Gegen ihn wird jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen, ob auf einem Parkplatz oder im Straßenverkehr, melden Sie sich umgehend bei der Polizei. Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt.