Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung solcher Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr verboten ist.
Elektrische Kinderscooter dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur betrieben werden, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h beträgt - vergleichbar mit elektrisch angetriebenen Kinderautos. Schnellere Modelle sind dort nicht erlaubt und dürfen lediglich auf privatem Gelände genutzt werden.
Lassen Eltern ihre Kinder dennoch mit einem schnelleren Scooter im öffentlichen Raum fahren, können sie sich strafbar machen. In solchen Fällen leitet die Polizei ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Benutzung von schnellen Scootern durch Kinder birgt erhebliche Gefahren:
- Erhöhtes Unfallrisiko: Kinder können sich selbst schwer verletzen oder andere gefährden.
- Haftungsprobleme: Im Falle eines Unfalls kann es vorkommen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Eltern müssen dann unter Umständen selbst für teure Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen oder Eigentum aufkommen.
- Ferner liegt der weitere Straftatbestand "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Fahrzeugführer" und als Elternteil "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz als Fahrzeugführer als Halter/Erwerber" sowie zusätzliche Bußgeldtatbestände vor.
Beim Kauf von Kinderscootern sollten Eltern unbedingt die Bedienungsanleitung und das Kleingedruckte lesen. Dort ist oft vermerkt, dass die Geräte höhere Geschwindigkeiten erreichen können. Außerdem sollten Eltern sich vorab über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Hinweis der Polizei: "Wir appellieren an alle Eltern, ihre Kinder zu schützen und sich über die rechtlichen Vorschriften zu informieren. Schnelle Kinderscooter gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr - die Gefahren sind erheblich."