Damit ein Fahrrad im Straßenverkehr genutzt werden darf, muss es einige Anforderungen erfüllen.
Verkehrssicher ist ein Fahrrad erst dann, wenn die im Bild aufgeführten Teile angebracht und funktionstüchtig sind.
Dazu gehören die Vorderradbremse (1) und die Hinterradbremse (2), Rücktritt ist allerdings auch erlaubt. Um in der Dunkelheit sichtbar zu sein und den Weg ausleuchten zu können, ist natürlich ein Scheinwerfer (3) erforderlich. Weiterhin muss ein weißer Reflektor (4) vorne am Rad angebracht sein, der aber auch im Scheinwerfer verbaut sein darf.
Damit das Licht auch funktioniert, muss ein Dynamo oder eine Batterie/ Akku (5) angebracht sein. Diese sorgen dann auch dafür, dass das Rücklicht (6) funktionsbereit ist.
Die am Fahrrad angebrachten Reifen müssen ausreichend Profil aufweisen, sollten nicht defekt sein und genug Luft enthalten (7).
Weiterhin muss ein großer Rückstrahler mit dem Prüfzeichen Z (8) am Fahrrad angebracht sein.
In den Speichen der Räder sind je zwei gelbe Speichenreflektoren oder weiße Reflexstreifen rund um den Reifen oder weiße reflektierende Speichenhülsen an allen Speichen (9) anzubringen.
Die Pedale werden mit zwei gelben Pedalreflektoren (10) an jedem Pedal kenntlich gemacht. Zu guter Letzt benötigt jedes Fahrrad eine Klingel (11), um im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen zu können.
Weiterhin zu beachten ist: Lenker, Sattel, Kette und Schraubverbindungen dürfen nicht locker sein. Außerdem müssen die Handbremshebel in Griffweite eingestellt sein. Um sich möglichst sicher im Straßenverkehr zu bewegen, sollte man, wenn man auf dem Sattel sitzt, den ganzen Fuß auf dem Boden aufsetzen können.