Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nordrhein-westfälischen Polizei, die Videos und Audiodateien mit kinderpornografischem Material oder Inhalten zu sexuellem Kindesmissbrauch sichten und auswerten, bekommen eine Zulage von 300 Euro monatlich. Zur Zahlung einer solchen Erschwerniszulage an die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten hat das Landeskabinett heute (2. Februar 2021) die hierfür erforderliche Rechtsänderung beschlossen und damit einen Beschluss des Landtags umgesetzt. Aufgrund der erteilten Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder erhalten Tarifbeschäftigte die Zulage ebenfalls.
„Diese Menschen, die mit großem persönlichen Einsatz und unter hoher Belastung gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorgehen, haben diese Zulage mehr als verdient“, sagte Innenminister Herbert Reul. Rund 450 Polizeibeschäftigte bekommen die Zulage rückwirkend ab 1. Januar 2021. Die Mehrausgaben von etwa 1,64 Millionen Euro sind im Landeshaushalt 2021 vorgesehen.
Minister Reul hat den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zur Chefsache gemacht. „Ich habe allergrößten Respekt vor der Arbeit dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Natürlich macht das was mit einem. Die Bilder im Kopf lassen sich nicht löschen. Die Zulage soll diesen hohen Belastungen Rechnung tragen“, sagte er.
2019 war in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Fälle im Bereich Kinderpornografie im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 67 Prozent auf 2.359 gestiegen. Die Aufklärungsquote lag 2019 bei 93,2 Prozent. Seit Anfang 2019 wurde der Personaleinsatz im Bereich Kindesmissbrauchs- und Kinderpornografie-Ermittlungen nahezu vervierfacht, im Landeskriminalamt sogar verfünffacht.
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LKA NRW
Kampf gegen Kindesmissbrauch: 300 Euro Erschwerniszulage
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