Bei einem der Fahrzeuge zerstörten sie das Fenster der Beifahrerseite, um ins Innere zu gelangen. Die anderen Autos waren unverschlossen abgestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass Fahrzeuge unbedingt vollständig verschlossen abgestellt werden sollten. Das macht es nicht nur potentiellen Tätern schwieriger: Jeder Fahrzeugführer sowie jede Fahrzeugführerin ist zum Abschließen ihres Fahrzeugs verpflichtet. Nichtbeachtung ist gemäß §14 StVO ein Bußgeldtatbestand. Im Einzelfall hängt es zudem von den Umständen ab, ob eine Versicherung letztlich für einen Schaden aufkommt.
Ebenso sollten keine Wertgegenstände, Geldbörsen, Handtaschen oder Ähnliches im Fahrzeug verbleiben. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefon-Nr. 02761 9269-0 entgegen.