Dabei fällt den eingesetzten Beamten auf, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer die Zeichen und Weisungen der Polizisten nicht erkennen, deuten können oder im schlimmsten Fall schlichtweg ignorieren. Das betrifft nicht nur motorisierte Verkehrsteilnehmer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger.
Bei der Verkehrsregelung durch die Polizei sind einige Dinge zu beachten. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist Folge stets zu leisten! Kleine Merksprüche helfen bei der Deutung der Zeichen. Grundsätzlich gehen die Zeichen und Weisungen der Beamten allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Insgesamt gibt es drei Handzeichen, welche die Polizei an einer Kreuzung anwenden kann. Diese Verkehrsregelung durch die Polizei ist vergleichbar mit den drei Ampelphasen und soll im Folgenden beschrieben werden:
- Der Polizist steht mit der Brust bzw. dem Rücken und seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Halt! Bleiben Sie stehen! Vergleichbar mit der roten Ampelphase ist bei dieser Position die Kreuzung für Sie gesperrt, der Querverkehr hat hier in der Regel freie Fahrt.
- Der Polizist steht mit einem hoch in die Luft gestreckten Arm vor Ihnen: Achtung! Hiermit ist die gelbe Ampelphase gemeint. Gibt der Polizist dieses Zeichen, ist es gleichgültig, ob er mit der Brust bzw. mit dem Rücken oder seitlich zu Ihnen steht. Befinden Sie sich auf der Kreuzung und erblicken einen solchen Befehl, müssen Sie diese schleunigst räumen. Sehen Sie aber beim Heranfahren an die Kreuzung die Polizei dieses Zeichen geben, müssen Sie stehenbleiben und auf die nächste Anweisung warten.
- Der Polizist steht zur Seite gewandt und mit seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Sie dürfen fahren bzw. gehen! Die Polizei symbolisiert mit diesem Zeichen eine grüne Ampel.
Aus diesen Phasen leiten sich die in vielen Fahrschulen gelehrten Merksätze ab: „Siehst du Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken. Siehst du des Polizisten Hosennaht, hast du wieder freie Fahrt.“
Folglich ist die Verkehrsregelung durch die Polizei recht unkompliziert. Es gelten bei freier Fahrt die üblichen Regeln zum Abbiegen. Unter anderem ist damit gemeint, dass beim Linksabbiegen der entgegenkommende Verkehr zunächst durchgelassen wird und die Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) verwendet werden müssen. Auch sind trotz der polizeilichen Anweisungen beim Abbiegen Fußgänger und Radfahrer vorzulassen.
Außerdem ist zu beachten, dass Kfz-Führer nicht von ihrer Sorgfaltspflicht entbunden sind, auch wenn ein Polizist durch Handzeichen den Verkehr steuert. Generell ist bei der Verkehrsregelung durch die Polizei erhöhte Vorsicht ratsam, da viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, was die Befehle bedeuten und eventuell nicht reagieren wie erwartet.