Die Untersuchung von Schussspuren beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Frage, ob eine verdächtige Person eine Schusswaffe betätigt hat - sog. Schusshandbestimmung - sowie der Frage, aus welcher Entfernung mit einer Schusswaffe gefeuert wurde - sog. Schussentfernungsbestimmung. Hierfür wird der Schmauch analysiert, der bei der Schussabgabe die Waffe verlässt. Da es sich hierbei um kleinste Mikropartikel in der Größenordnung von 1 Mikrometer (1/1000 mm) handelt, werden hierfür aufwendige Messverfahren wie die automatische Partikelsuche und Röntgenmikroanalyse im Rasterelektronenmikroskop (REM) sowie die Bestimmung quantitativer Schmauchbelegungen mittels Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) bzw. Massenspektrometrie (MS) eingesetzt. Schmauchverteilungsbilder lassen sich zusätzlich über chemografische Farbreaktionen darstellen.
Im Bereich Explosivstoffe werden sprengstoffverdächtige Stoffe oder Zubereitungen analytisch-chemisch untersucht. Zielrichtung ist zunächst die Feststellung, ob es sich um Stoffe im Sinne des Sprengstoffgesetzes handelt. Weiterhin werden die Stoffe mit diversen analytischen Verfahren chemisch identifiziert. Ist es zur Umsetzung von Sprengstoffen gekommen, so werden Untersuchungen mit dem Ziel durchgeführt, noch Spuren der nicht umgesetzten Explosivstoffe empfindlich nachzuweisen oder durch den Nachweis der Umsetzungsprodukte auf den ursprünglichen Explosivstoff rückzuschließen.
Im Rahmen physikalischer Untersuchungen werden u.a. Kfz-Glühlampen hinsichtlich ihres Betriebszustandes zum Unfallzeitpunkt untersucht. Hierzu werden u.a. die Glühwendeln bei hohen Vergrößerungen im REM auf charakteristische Merkmale untersucht, die Hinweise liefern können, ob z.B. das Blinklicht oder die Scheinwerfer beim Unfall eingeschaltet waren.
Es werden potentielle Betäubungsmittel-Zubereitungen qualitativ analysiert, d.h. ggf. als Betäubungsmittel () im Sinne des BtM-Gesetzes charakterisiert. Schwerpunktmäßig werden pflanzliche Produkte (Haschisch, Marihuana), Heroin-, Kokain- sowie Amphetaminzubereitungen einschließlich weiterer Amphetaminabkömmlinge wie z.B. Ecstasy untersucht.
Bei positivem Befund auf BtM wird der Wirkstoffgehalt der Zubereitungen quantitativ bestimmt. Durch die Feststellung der Wirkstoffgehalte und Nettogewichte wird die Justiz in die Lage versetzt, die mögliche Erreichung der strafrechtlich relevanten sogenannten „Nicht Geringen Menge“ einer BtM-Zubereitung festzustellen.
Darüber hinaus werden vergleichende Untersuchungen von BtM-Zubereitungen mit dem Ziel durchgeführt, mögliche - für die weiteren Ermittlungen im Hinblick auf „Händlerstrukturen“ etc. wichtige - Übereinstimmungen zwischen verschiedenen BtM-Asservaten festzustellen oder solche auszuschließen.
Im Rahmen von BtM-Spurenuntersuchungen werden Asservate, die ggf. in Kontakt mit BtM gekommen sein könnten, hochempfindlich auf relevante BtM-Spuren hin analysiert.
Über die genannten Drogenarten hinaus werden auch Untersuchungen hinsichtlich „seltener“ Drogen (u.a. „Biogene Drogen“, LSD, „Liquid Ecstasy“) und Arzneistoffe durchgeführt. Beim Auffinden illegaler Laboratorien werden Vor-, Zwischen- und Endprodukte illegaler BtM-Synthesen analysiert und ggf. anhand vorliegenden Schriftguts der Syntheseweg eruiert. Des weiteren werden Pulver, Tabletten, Kleidungsstücke sowie ggf. vergiftete Lebensmittel etc. analysiert und entsprechende toxikologische Gutachten erstellt.
Zur Ursachenfeststellung nach Brandereignissen bzw. Raumexplosionen werden von den Brandsachverständigen in den Bereichen Chemie und Elektrotechnik Untersuchungen am Brandort durchgeführt.
In Zusammenhang mit Brandereignissen asservierte Proben werden im Labor analytisch-chemisch untersucht. Ziel ist es, ggf. Spuren brandbeschleunigender oder auch brandfördernder Substanzen hochempfindlich nachzuweisen. Sichergestellte Flüssigkeiten möglicher Brandvorrichtungen, z. B. aus Molotow-Cocktails, werden analysiert und hinsichtlich ihrer Eigenschaft als Brandlegungsmittel bewertet.
Zur Aufklärung von Unfällen bzw. Tötungsdelikten in Zusammenhang mit elektrischer Energie oder nach Manipulationen an elektrischen Einrichtungen mit Verdacht auf eine strafbare Handlung finden elektrotechnische Untersuchungen durch Sachverständige am Ort des Geschehens statt.
An solchen Ereignissen beteiligte elektrische Geräte und Bauteile und auch solche, die in Verdacht stehen, brandursächlich gewesen zu sein, werden im Rahmen von Laboruntersuchungen auf Spuren möglicher Defekte oder Manipulationen untersucht.