Cybergrooming - Kinder schützen!

Mädchen mit Handy. Hintergrund schwarz.
Cybergrooming - Kinder schützen!
Ob durch Spiele, Whats App Chats mit Freunden oder Recherche für eine Hausaufgabe: Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung sind auch Kinder immer öfter im Netz unterwegs. Häufig gehen sie bereits zu Grundschulzeiten online. Das bringt nicht immer Gutes mit sich.
KPB Olpe/Lena Hoof

Gefahren, wie Cybergrooming lauern im Internet und bergen das Risiko des sexuellen Missbrauchs. Die Polizei im Kreis Olpe verzeichnete im Jahr 2023 164 Sexualdelikte und 59 Fälle von Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Darstellungen. Die Dunkelziffer ist vermutlich höher.

Was ist Cybergrooming?

To groom aus dem Englischen bedeutet unter anderem jemanden auf etwas vorbereiten. In gewisser Weise trifft das auch auf das Cybergrooming zu: Täter versuchen Kinder gezielt vorzubereiten, um sie später missbrauchen zu können. Das passiert über Chatrooms, aber auch häufig bei Spielen, die eine Chatfunktion haben. Die Täter geben sich als Gleichaltrige aus und versuchen über angebliche gemeinsame Interessen und Hobbies Kontakt zu ihrem Opfer herzustellen. Manche bauen dieses Vertrauen sogar über Geschenke oder Belohnungen in den Onlinespielen auf. Anschließend versuchen die Täter das Gespräch über die Telefonnummer eines Kindes auf privatere Plattformen zu verlagern, bevor sie beginnen intime Fotos oder Videos von ihrem Opfer einzufordern. Die Kinder empfinden in dieser Situation oft Angst oder Druck, aber trauen sich nicht darüber zu sprechen. In manchen Fällen versuchen die Täter über den Kontakt zum Kind auch persönliche Treffen zu vereinbaren. Lassen sich die Kinder darauf ein, laufen sie Gefahr missbraucht zu werden. In Deutschland fallen Grooming und Cybergrooming unter den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern i. S. d. § 176 Strafgesetzbuch (StGB) und sind strafbar. Die Kontaktaufnahme strafrechtlich verfolgt werden, sofern sie mit der Absicht einhergeht, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Dabei muss es nicht zu sexuellen Handlungen kommen oder das Kind auf eine Nachricht reagiert haben – allein die Absicht reicht aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Täterinnen und Täter von Grooming können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Was können Eltern tun?
  • Lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt im Netz surfen.
  • Achten Sie auf Einstellungen in Alexa, Smartphone, Tablet und Co.
  • Sorgen Sie für neutrale Profilbilder, die keine Rückschlüsse auf die Interessen des Kindes zulassen
  • Stellen sie klare Regeln zur Internetnutzung auf und schauen Sie Stichprobenartig in der Onlinekommunikation ihres Kindes nach verdächtigen Vorkommnissen
  • Wissen Sie welche Medien ihre Kinder nutzen und mit wem sie online Kontakt haben und machen sich mit diesen Plattformen vertraut
  • Zocken Sie mit ihren Kindern 
  • Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind betroffen sein könnte, wenden Sie sich sofort an die Polizei oder an Beratungsstellen. 
Zu den häufigsten Merkmalen von Grooming gehören:
  • Die erwachsene Person macht dem Kind Komplimente.
  • Das Kind erhält wesentlich mehr Verständnis für seine Sorgen und Probleme als von anderen Bezugspersonen.
  • Täterinnen und Täter versuchen an ihnen bekannte Interessen und Erfahrungen des Kindes anzudocken.
  • Die Erwachsenen fragen geschickt nach persönlichen Daten 
  • Der Kontakt soll von Kind den Eltern gegenüber geheim gehalten werden.

Um solche Anzeichen von Grooming zu erkennen, sollten auch pädagogische Fachkräfte entsprechend geschult werden und ihr Fachwissen stets auf dem aktuellsten Stand halten.

Eltern können viel tun, um ihre Kinder zu schützen indem sie aufmerksam sind und über Gefahren im Internet offen mit ihrem Nachwuchs sprechen. 

Hilfe & Beratung

Direkt in Olpe

Hilfe und persönliche Beratungsgespräche bietet die Kriminalprävention im Kreis Olpe an https://redaktion-olpe.polizei.nrw/kriminalpraevention-im-kreis-olpe 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110