Dumping - Illegale Entsorgung von Abfällen aus der Drogenproduktion

Fässer Produktionsabfälle Drogen
Dumping - Illegale Entsorgung von Abfällen aus der Drogenproduktion
Das LKA NRW warnt vor den Gefahren durch unbedachten Körperkontakt mit aufgefundenen Abfällen aus der Drogenproduktion.
LKA NRW

Seit Mitte der 70er Jahre werden synthetische Drogen illegal in Europa, insbesondere in den Niederlanden, hergestellt. Die steigende Nachfrage nach illegal hergestellten synthetischen Drogen in aller Welt führt dazu, dass immer größere und leistungsfähigere illegale Produktionsstätten, sogenannte Labore, entstehen. Eine Studie der Polizeiakademie in Apeldoorn/Niederlande aus dem Jahr 2018 schätzt die in den Niederlanden produzierte Menge von Amphetamin auf mindestens 600.000 kg pro Jahr.

Die Sicherstellungen in den Niederlanden, in Belgien und auch in der Bundesrepublik Deutschland zeigen, dass sich illegale Labore zwischenzeitlich zu regelrechten „Betäubungsmittel-Fabriken“ entwickelt haben. Die zur Herstellung erforderlichen Chemikalien werden aus dem legalen Handel abgezweigt.


Die Menge umweltschädlicher Abfälle, die bei der Produktion illegaler Drogen anfällt, ist enorm: pro Kilogramm hergestellter Droge sind es 5-30 kg umweltschädlicher, giftiger Abfall, der nur illegal entsorgt werden kann. Die tatsächliche Menge entsorgter Abfälle dürfte erheblich über der Menge liegen, die der Polizei bekannt wird. Allein für die Jahresproduktion von Amphetamin der Niederlande entstehen 3.000 t - 180.000 t Abfall. Oft wird das Auffinden von Kanistern mit unbekannten, chemischen Flüssigkeiten nicht mit der Produktion illegaler Drogen in Verbindung gebracht.

Woran Sie erkennen können, dass es sich um eine illegale Entsorgung von Drogenabfällen handelt
  • Der Ablageort ist abgelegen oder ungewöhnlich.
  • Es handelt sich um Kunststoffkanister, Kunststofffässer oder Gasflaschen, die  auch als Ladung in Fahrzeugen oder Anhängern deponiert sein können.
  • Aufkleber oder Kennzeichnungen auf den Behältern, die Aufschluss geben über Inhaltsstoffe, Hersteller oder Lieferanten, sind entfernt oder unkenntlich gemacht.
  • Am Ablageort riecht es chemisch, ähnlich wie Lösungsmittel oder Ammoniak.
  • Die entsorgten Substanzen sind flüssig bis hochviskos und stark gefärbt (gelb bis rotbraun).
  • Die Substanzen sind stark sauer oder basisch. 
Handlungsempfehlungen
  • Vorsicht: Die Substanzen können hochgiftig und ätzend sein! Fassen Sie zu Ihrem eigenen Schutz bitte nichts an.
  • Eine illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Bei Hinweisen auf eine illegale Entsorgung von Drogenabfällen sollte die Polizei oder die Feuerwehr informiert werden.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110