Die Zahl passierender Schwerlastfahrzeuge ist in den Hauptkontrollzeiten von 3.056 auf mittlerweile 2.354 zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang von ca. 26 % und deckt sich mit den subjektiven Eindrücken, die uns im Zusammenhang mit unseren Kontrollen mitgeteilt wurden und die wir tatsächlich auch so wahrnehmen.
Rund 31 % der relevanten Fahrzeuge wurden seit Einsatzbeginn angehalten und kontrolliert. 1.944 konnten keine Berechtigung vorweisen, wurden sanktioniert und zurückgewiesen. 67 % der Verkehrsteilnehmenden, die gegen das Durchfahrtsverbot verstoßen, sind mit einer ausländischen Fahrzeugzulassung unterwegs. 6.331 waren berechtigt. Weitere 3.244 führten eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Lüdenscheid mit. Die Quote derjenigen, die eine Ausnahmegenehmigung vorlegen konnten, ist vom 12.06.2023 bis zum 30.06.2023 von 13 % auf 28 % gestiegen. Damit einher geht auch eine Steigerung genehmigter Durchfahrten von Fahrzeugen, die eigentlich dem Durchgangsverkehr zuzuordnen sind. Der Anteil des Durchgangsverkehrs liegt deshalb rein rechnerisch bei ungefähr 45 %.
Die Quote der überprüften Fahrzeugführenden, die eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können, ist auf mittlerweile ca. 28 % angestiegen. Wohingegen die Quote derer, die gegen das Durchfahrtsverbot verstoßen, nur geringfügig auf ca. 17 % gesenkt werden konnte.
Die Überwachungsstrategie wird ab dem 05.07.2023 aufgrund der bislang gewonnen Erkenntnisse angepasst. In Tageseinsätzen werden lageangepasst unterschiedliche Kontrollstellen besetzt und auch die Überwachungszeiten werden variieren. Für weitere vier Wochen unterstützen uns hierbei Bereitschaftspolizeieinheiten und Fachkräfte der Verkehrsdienste aus verschiedenen Kreispolizeibehörden. Rund ein Viertel der ca. 200 tägliche eingesetzten Kräfte wird bei den Kontrollen durch uns als Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis bereitgestellt.
Außerhalb der vorgeplanten Einsätze wird die Überwachung der Durchfahrtsverbote einer der Schwerpunkte der täglichen Aufgabenwahrnehmung sein. Vor dem Hintergrund des generellen gesetzlichen Auftrages für die Polizei gilt es aber auch anderen polizeilichen Kernthematiken weiterhin kreisweit gerecht zu werden. Die Kontrollen werden wie bisher in enger Zusammenarbeit mit dem ebenfalls für die Überwachung des Durchfahrtsverbotes zuständigen Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid stattfinden.
Auch im weiteren Einsatzverlauf werden wir unsere Maßnahmen fortlaufend analysieren. Deren Wirkung bewerten wir vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Personals.