Opferschutz in Kriminalitätsangelegenheiten

Opferschutz
Opferschutz in Kriminalitätsangelegenheiten
Kriminalhauptkommissarin Simone Klewes steht als Opferschutzbeauftragte in Kriminalitätsangelegenheiten für alle Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe zur Verfügung.
LR Olpe

Opfer einer Straftat, Angehörige oder Zeugen benötigen schnelle Hilfe. Verständnis und Unterstützung für das Opfer ist ein wesentlicher Bestandteil der Polizeiarbeit. Opferschutz ist polizeiliches Selbstverständnis.

Meistens sind es Polizeibeamte, die unmittelbar nach einem schrecklichen Geschehen  ersten Kontakt zum Opfer haben. Hier soll die erste Opferhilfe einsetzen. 

Seit dem Jahr 2001 gibt es in der Kreispolizeibehörde Olpe einen Opferschutzbeauftragten beziehungsweise eine Opferschutzbeauftragte. Ein Schwerpunkt ist es, den Opferschutzgedanken als polizeiliches Selbstverständnis jeder Kollegin und  jedem Kollegen nahe zu bringen. Dafür werden Polizistinnen und Polizisten intern sensibilisiert und fortgebildet.

Weiterhin soll durch die Opferschutzbeauftragten ein örtliches Netzwerk geschaffen werden. Hier arbeiten staatliche und freie Träger der Opferhilfe zusammen. Deshalb beteiligen sich Opferschutzbeauftragte an Projektgruppen und Arbeitskreisen, um Hilfsangebote für das Netzwerk zu erarbeiten und zu aktualisieren. Die Opferschutzbeauftragte vermittelt Kontakte zu den Trägern der Opferhilfe.

Die Opferschutzbeauftragte bietet Hilfe an für:
  • Geschädigte, Gewaltopfer und Tatzeugen, Opfer von Verkehrsunfällen;
  • Angehörige von Vermissten, Geschädigten und Zeugen
Der Opferschutz umfasst:
  • humanitäre Hilfeleistung im Einzelfall
  • die Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten anderer Organisationen
  • die Aufklärung über Opferrechte sowie den Ablauf des weiteren Verfahrens

Die Polizei leistet aber aus gesetzlichen Gründen keine Rechtsberatung. 
 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110