Rechtsextreme und rechtspopulistische Akteure nutzen digitale Räume, um ihre menschenverachtenden Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft zu verbreiten. Sie besetzen gezielt Themen, rekrutieren Gefolgschaft und verbreiten menschenfeindliche und antidemokratische Propaganda.
Rechtsextreme versuchen, Sprache und Bilder im Rahmen einer Entgrenzungsstrategie gesellschaftlich anschlussfähig zu machen. Hasskriminalität im Netz charakterisiert sich dabei unter anderem dadurch, dass Andersdenkende eingeschüchtert werden und so rechtsextreme Ideologien gefördert und verbreitet werden. Dies kann zu einer Verrohung der Kommunikation im digitalen Raum führen, bei der die Grenze zur Meinungsfreiheit deutlich überschritten und Rechte anderer verletzt werden. Neben Folgen für die Betroffenen besteht auch die Gefahr, dass realweltliche Aktionen sowie tatsächliche Handlungen daraus hervorgehen können.
So hat sich ein deutlich wahrnehmbarer Schwerpunkt im Bereich des „militanten Akzelerationismus“ (als politische Strategie) herauskristallisiert.
Dies zeigt sich insbesondere durch einen Anstieg an strafrechtlich relevanten Sachverhalten, dessen Ursprung in dem Bekanntwerden von rechtsextremen und gefährdungsrelevanten Inhalten im Zusammenhang mit Chatgruppen liegt. Im digitalen Raum lassen sich aktuell zunehmend hochdynamische und adaptive, teils sehr junge Tätergruppen erkennen, die durchaus bereit zur Planung von Gewalttaten sind. Als Inspirationsfläche dient hier eine rechtsextremistisch geprägte internationale Verehrung von Attentätern, deren Handlungsmuster insbesondere über digitale Medien sowie Netzwerke verbreitet werden. Es wird weiterführend offensiv zur Nachahmung geworben. So entstand in den letzten Jahren unter den Begriffen „Terrorgram“, „Siege Kultur“ oder „Attentäter Fanszene“ eine zunehmend rechtsterroristische Subkultur. Neben der Verbreitung antisemitischer und rassistischer Ressentiments, beispielsweise via Publikationen oder einschlägiger sogenannter „Memes“, ist in diesen Chats ein hohes Maß an Gewaltverherrlichung und Waffenaffinität festzustellen. Die zumeist männlichen, oft minderjährigen Mitglieder der Chatgruppen sind teilweise noch gar nicht strafmündig.
Bei Bekanntwerden entsprechender Sachverhalte ist oft zunächst nur wenig über die Urheber der Chatgruppen bzw. deren Inhalte bekannt. Gleichzeitig wird oft der Zugriff zu Waffen mindestens behauptet, sodass mögliche Gefahren für die Allgemeinheit einzudämmen sind.
Das konkrete Gefahrenpotential aus der Szene ergibt sich entsprechend auch aus den zuletzt öffentlichkeitswirksam bekannt gewordenen Sachverhalten, wie beispielsweise einer Telegramgruppe namens „Feuerkriegsdivision“, bei welcher Durchsuchungsmaßnahmen in Köln gegen einen 13-jährigen Urheber der Chatgruppe erfolgten. Es handelt sich hierbei um ein globales Phänomen. So sind in jüngster Zeit bundesweit Verfahren – teilweise mit internationalen Bezügen - gegen Personen, die dem militanten Akzelerationismus zugerechnet werden können, geführt worden. Hierunter befinden sich auch Verfahren gegen schwerwiegende Strafrechtsnormen wie beispielsweise die Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten oder die Bildung terroristischer bzw. krimineller Vereinigungen.
Ganzheitlicher Ansatz unerlässlich
Um den dargestellten gefährdungsrelevanten Komponenten konsequent und umfassend zu begegnen, ergreift die Polizei NRW verschiedene Maßnahmen. Hierzu gehören unter anderem auch die Bewertung von konkreten Gefährdungshinweisen sowie die anlass(un)abhängige Recherche in Datennetzen, aber auch Aspekte der polizeilichen Präventionsarbeit.
Das Internet, ein Raum ohne physische Grenzen, lässt eine lückenlose Überwachung in Deutschland weder zu, noch ist diese mit rechtsstaatlichen Aspekten vereinbar. Deshalb haben Hinweise aus der Bevölkerung eine erhebliche Bedeutung im ganzheitlichen Bekämpfungsansatz. Strafbare Inhalte im Internet können online über die Internetwache oder aber auch bei jeder Polizeiwache vor Ort angezeigt werden.