Einbruch in Wohnung
Schadensaufstellung im Fall eines Einbruchdiebstahls
Geschädigte eines Einbruchdiebstahls können mit Hilfe des hier abrufbaren Formulars nachträglich die Schadenshöhe und eine Aufstellung des Diebesguts einreichen.
LR Olpe / Stephan Ommer

Wenn Sie Geschädigte oder Geschädigter eines Einbruchdiebstahls sind und Sie zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme durch die Polizei noch nicht im Einzelnen mitteilen konnten, was Ihnen gestohlen wurde, können Sie mit Hilfe des nachfolgenden Formulars die detaillierten Angaben zum Diebesgut nachreichen.

Dadurch unterstützen Sie die ermittelnden Beamtinnen und Beamten des zuständigen Kriminalkommissariats bei der Suche nach den Tätern und dem Diebesgut. Sie geben mit der genauen Aufstellung der Polizei die Möglichkeit, nach den entwendeten Gegenständen zu fahnden und so die zu ihrem Nachteil verübte Straftat aufzuklären.

Im rechten Bereich dieser Seite können Sie das Formular aufrufen. Füllen Sie das ausgedruckte Exemplar aus und senden es per Post oder E-Mail an die

Kreispolizeibehörde Olpe
Direktion Kriminalität
Kortemickestraße 2
57462 Olpe
Telefon: 02761 9269-0
E-Mail:  poststelle [at] polizei.nrw.de (poststelle[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Das Formular ersetzt selbstverständlich keine Anzeigenaufnahme und Spurensuche am Tatort. Wenn Sie also Zeuge oder Geschädigter eines Einbruchs sind, melden Sie die Straftat umgehend der Polizei, notfalls auch über den Notruf 110. Die Polizei fährt dann zeitnah zum Tatort, nimmt den Einbruchdiebstahl auf und veranlasst die notwendigen Maßnahmen.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110