Der Auftakt zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen läuft meist so ab: In den Abendstunden der Wochenenden treffen sich junge Fahrer mit ihren Fahrzeugen auf Parkplätzen oder an anderen bekannten Treffpunkten in den nordrhein-westfälischen Großstädten. Dort präsentieren sie Gleichgesinnten ihre hochmotorisierten Fahrzeuge – und verabreden sich zu Kraftfahrzeug- und Beschleunigungsrennen, sogenannten »Streetracings«. Fakt ist: Diese Rennen im Straßenverkehr sind brandgefährlich. Nicht absehbare gefährliche Situationen und schwere Verkehrsunfälle mit Unbeteiligten sind häufige Unfallfolgen. Die Kreispolizeibehörden gehen daher konsequent gegen die Raserszene vor und führen direktionsübergreifende Kontrollmaßnahmen durch.
"Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft." – so regelt § 315d (1) des Strafgesetzbuchs (StGB) seit Oktober 2017 das Verbot von Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr. Die Einführung dieses Straftatbestands erfolgte, nachdem bei Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen mehrere Unbeteiligte getötet wurden.
Null-Toleranz-Strategie bei Verstößen
Auch in NRW bildet die Raserszene ein zunehmendes Problem. Gegen verbotene Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr geht die NRW-Polizei daher intensiv vor: Im Jahr 2018 wurden 474 Rennen durch die Polizei verfolgt. Mit Einführung der Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr besteht auch die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge einzuziehen, die im Rahmen eines verbotenen Rennens genutzt wurden. Die NRW-Polizei überprüft außerdem gezielt und konsequent, ob Verkehrs- und Verhaltensregeln eingehalten werden, ob eine Person zum Führen von Fahrzeugen geeignet und berechtigt ist und auch, ob das betreffende Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Denn: Wer sein eigenes Bedürfnis nach Geschwindigkeit bewusst über die Sicherheit anderer stellt, nimmt deren Schädigung von Leib und Leben zumindest billigend in Kauf. Mit ihren Maßnahmen zeigt die NRW-Polizei deutlich, dass sie gefährdendes Verhalten nicht akzeptiert.
Auch die Raser wissen, dass die Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen verboten ist – und trotzdem finden weiterhin Rennen statt. Deshalb führen zahlreiche Kreispolizeibehörden regelmäßig direktionsübergreifende Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen durch.